Für Insekten, die in Lebensmitteln enthalten sind, gilt die Pflicht, diese klar zu kennzeichnen. Solche Angaben sind, wie alle anderen Inhaltsstoffe auch, gut leserlich auszuweisen.
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Für Insekten, die in Lebensmitteln enthalten sind, gilt die Pflicht, diese klar zu kennzeichnen. Solche Angaben sind, wie alle anderen Inhaltsstoffe auch, gut leserlich auszuweisen.